Zertifizierungen

Die Anforderungen für die Angabe von Exportgemüsen, wozu auch die holländische Zwiebel gehört, sind in den EU- Verordnungen 543/2011 und 1333/2011 festgelegt worden.
Die Kwaliteits Controle Bureau Holland (Qualitätsprüfungsstelle - KCB) führt Aufsicht über die Einhaltung der EU-Handelsnormen. KCB-Aufsicht gilt für alle Marktteilnehmer in der holländischen Zwiebelkette. Die KCB wird von dem ministerie van Economische Zaken (Wirtschaftsministerium - EZ) und der 

niederländischen Voedsel- en Warenautoriteit (Institut für Warenprüfung - NVWA) überwacht. Holländische Klasse I Zwiebeln müssen intakt, hart und hautfest sowie ohne Stängelreste und praktisch wurzelrestfrei sein. Die holländische Zwiebelkette ist in der Lage, gemäß spezifischen Kundenanforderungen zu produzieren und hat sich sogar bewusst auf bestimmte Qualitätsaspekte verlegt.

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